Alle Eingriffe, die wir an Tieren vornehmen, müssen mit dem Tierschutzgesetz vereinbar sein. So dürfen Tiere zum Beispiel nicht kastriert werden, weil der Tierbesitzer davon einen Vorteil hat, sondern nur um dem Wohl und der Gesundheit des Tieres zu entsprechen. Tierärzte sind gebunden an eine Gebührenordnung, die von jedem im Internet eingesehen werden kann. Hier ein Link zum Bundesministerium der Justiz:
Übersicht der Gebührenordnung Merkblatt für Tierhalter zur Gebührenordnung für Tierärzte, bereitgestellt von der Bundestierärztekammer: